Rechtsprechung
   LG Wuppertal, 07.11.2013 - 17 O 169/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,55849
LG Wuppertal, 07.11.2013 - 17 O 169/12 (https://dejure.org/2013,55849)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 07.11.2013 - 17 O 169/12 (https://dejure.org/2013,55849)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 07. November 2013 - 17 O 169/12 (https://dejure.org/2013,55849)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,55849) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 14.12.1995 - 18 U 91/95

    Umfang der Aufsichtspflicht von Lehrern - "gefahrenträchtige Stellen"

    Auszug aus LG Wuppertal, 07.11.2013 - 17 O 169/12
    Strengere Anforderungen und eine dauernde Überwachung "auf Schritt und Tritt" können dann erst recht nicht bei normal entwickelten Kindern im Schulalter erforderlich sein ( OLG Düsseldorf , NJW-RR 1996, 671).

    Kindern in diesem Alter müssen im Rahmen einer verantwortlichen Erziehung Freiräume eingeräumt werden, bei denen ein sofortiges Eingreifen des Aufsichtspflichtigen nicht mehr möglich ist ( OLG Düsseldorf , NJW-RR 1996, 671).

    Zwar kann bei Kindern im Grundschulalter davon ausgegangen werden, dass ihnen die Gefahr der Entstehung von Schäden an Personen oder Sachen durch das Werfen von Gegenständen, insbesondere auch Holzstücken, bewusst ist, aber dies begründet keine Pflicht, sie an jeglichen potentiellen gefahrträchtigen Stellen ständig zu beobachten (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 671).

  • BGH, 27.11.1979 - VI ZR 98/78

    Aufsichtspflicht der Eltern über 17-jährigen, zu Körperverletzung neigenden Sohn;

    Auszug aus LG Wuppertal, 07.11.2013 - 17 O 169/12
    Das Maß der gebotenen Aufsicht über Minderjährige bestimmt sich nach Alter, Eigenart und Charakter des Kindes, wobei sich die Grenze der erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen danach richtet, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen in der konkreten Situation tun müssen, um Schädigungen Dritter durch ihr Kind zu verhindern ( BGH NJW 1990, 2553, 2554; NJW 1980, 1044 = VersR 1980, 278, 279).

    Diese Grenzen sind sowohl vom Alter her durch die Einsichtsfähigkeit des Kindes als auch durch die Einflussmöglichkeit auf das Kind gezogen ( BGH NJW 1990, 2553, 2554; vgl. auch BGH , NJW 1980, 1044 = VersR 1980, 278, 279).

    Bei der Beurteilung, was im Sinne des § 832 Abs. 1 S. 2 BGB als der Aufsichtspflicht "genügend" erscheint, gilt es somit das angestrebte Erziehungsziel, dem Kind zur Entwicklung seiner Persönlichkeit zu verhelfen und ihm ein selbständiges verantwortungsbewusstes Handeln einzuüben, in die Abwägung einzustellen (vgl. BGH NJW 1980, 1044, 1045).

  • BGH, 29.05.1990 - VI ZR 205/89

    Aufsichtspflicht bei psychischem Beistandleisten

    Auszug aus LG Wuppertal, 07.11.2013 - 17 O 169/12
    Das Maß der gebotenen Aufsicht über Minderjährige bestimmt sich nach Alter, Eigenart und Charakter des Kindes, wobei sich die Grenze der erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen danach richtet, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen in der konkreten Situation tun müssen, um Schädigungen Dritter durch ihr Kind zu verhindern ( BGH NJW 1990, 2553, 2554; NJW 1980, 1044 = VersR 1980, 278, 279).

    Diese Grenzen sind sowohl vom Alter her durch die Einsichtsfähigkeit des Kindes als auch durch die Einflussmöglichkeit auf das Kind gezogen ( BGH NJW 1990, 2553, 2554; vgl. auch BGH , NJW 1980, 1044 = VersR 1980, 278, 279).

  • BGH, 14.06.2010 - II ZB 15/09

    Aktienrechtliche Anfechtungsklage: Kostenerstattungsanspruch des

    Auszug aus LG Wuppertal, 07.11.2013 - 17 O 169/12
    Als "andere Gründe" kommen grundsätzlich nur prozessuale Erstattungsansprüche, die hier nicht ersichtlich sind, hingegen nicht eine materiell-rechtliche Pflicht zur Kostenerstattung in Betracht ( BGH NJW-RR 2005, 1662, 1663; NJW-RR 2010, 1476 Rn. 10 ).
  • LG Bochum, 29.01.2008 - 9 S 80/07

    Anforderungen an die Aufsichtspflicht über ein fünfjähriges Kind; Bindung der

    Auszug aus LG Wuppertal, 07.11.2013 - 17 O 169/12
    Soweit allein das Vorhandensein einer etwaigen Gefahrenquelle in der Nähe des Schulhofes den Schulhof selbst zu einem "gefährlichen Ort" machen würde, wäre es unmöglich, Kinder auch nur eine einzige Sekunde während des Spielens in der Pause oder der Freizeit auf dem Hof aus den Augen zu lassen (vgl. LG Bochum , NZV 2008, 347, 348).
  • OLG Düsseldorf, 15.09.2000 - 22 U 19/00

    Aufsichtspflicht bei dreijährigem Kind; Verhinderung von Brandschäden;

    Auszug aus LG Wuppertal, 07.11.2013 - 17 O 169/12
    Somit sind insbesondere auch persönliche Eigenschaften des Kindes maßgebend, soweit von ihnen die Wahrscheinlichkeit drittschädigenden Verhaltens im Einzelfall abhängt ( OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 235; OLG Frankfurt NJW 2002, 236; OLG Hamm NJW-RR 2002, 237).
  • OLG München, 18.06.1996 - 25 U 5607/95

    Voraussetzungen des Feststellungsinteresses bei Folgeschäden; Aufsichtspflicht

    Auszug aus LG Wuppertal, 07.11.2013 - 17 O 169/12
    Dabei besteht grundsätzlich die Pflicht, einen Aufsichtsbedürftigen zu beobachten, zu belehren und zu leiten ( OLG München , FamRZ 1997, 740, 741).
  • BGH, 26.01.1960 - VI ZR 18/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Wuppertal, 07.11.2013 - 17 O 169/12
    Bei Minderjährigen, die zu üblen Streichen oder Straftaten neigen, ist eine erhöhte Aufsichtspflicht mit der Möglichkeit jederzeitigen Eingreifens geboten (vgl. BGH , VersR 1960, 355; OLG Köln, FamRZ 62, 124).
  • OLG Bremen, 15.07.1983 - 5 UF 53/83
    Auszug aus LG Wuppertal, 07.11.2013 - 17 O 169/12
    So ist bereits bei normal entwickelten Kindern knapp unterhalb des Schulalters (4 bis 6 Jahre) eine ständige Beaufsichtigung selbst dann nicht erforderlich, wenn diese außerhalb der elterlichen Wohnung spielen ( BGH , FamRZ 1984, 84; OLG Karlsruhe, VersR 1979, 58).
  • OLG Karlsruhe, 14.12.1977 - 7 U 31/76
    Auszug aus LG Wuppertal, 07.11.2013 - 17 O 169/12
    So ist bereits bei normal entwickelten Kindern knapp unterhalb des Schulalters (4 bis 6 Jahre) eine ständige Beaufsichtigung selbst dann nicht erforderlich, wenn diese außerhalb der elterlichen Wohnung spielen ( BGH , FamRZ 1984, 84; OLG Karlsruhe, VersR 1979, 58).
  • OLG Düsseldorf, 14.05.2014 - 19 U 32/13

    Umfang der Aufsichtspflicht über minderjährige Kinder

    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 07.11.2013 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Wuppertal- 17 O 169/12 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neugefasst:.

    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 07.11.2013 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Wuppertal- 17 O 169/12 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neugefasst:.

  • LG Darmstadt, 23.06.2023 - 19a O 42/23

    Steinwürfe: Keine dauernde Kontrollpflicht bei fast siebenjährigen Kindern

    Kinder finden immer und überall Steine oder sonstige Dinge, die Schäden verursachen können (vgl. etwa LG Wuppertal, Urteil vom 07.11.2013 - 17 O 169/12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht